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Feuerwehrdienstersatzabgabe

Die Feuerwehrersatzabgabe müssen alle Personen zwischen dem 19. und dem 52. Altersjahr bezahlen, wenn sie keinen aktiven Feuerwehrdienst leisten.

Sie berechnet sich prozentual vom einfachen Kantonssteuerbetrag, ist mit der ordentlichen Steuerrechnung zu bezahlen und beträgt 11,5 % der einfachen Kantonssteuer. Der Maximalbetrag der Ersatzabgabe beträgt 300 Franken.
 

Befreiung von der Ersatzabgabe

Vom aktiven Feuerwehrdienst oder vom Bezahlen der Ersatzabgabe können befreit werden:

  1. Angehörige anerkannter Betriebsfeuerwehren auf dem Gemeindegebiet
  2. Ehegatten, wenn bereits ein Gatte Feuerwehrdienst leistet oder aufgrund des Alters aus dem Feuerwehrdienst entlassen worden ist.
  3. Personen, die amtliche Funktionen ausüben, die mit dem aktiven Feuerwehrdienst nicht vereinbar sind, namentlich
    - die Mitglieder des Gemeinderats
    - die Mitglieder des regionalen Führungsorgans
    - der Kommandant der regionalen Zivilschutzorganisation und dessen Stellvertreter sowie die dem oberen Kader angehörenden Zugführer und deren Stellvertreter
  4. Personen, deren Tätigkeit ohne Gefährdung öffentlicher Interessen nicht so unterbrochen werden kann, wie der aktive Feuerwehrdienst es mit sich bringt
  5. Personen, die behindert und beim Leisten von aktivem Feuerwehrdienst wesentlich beeinträchtigt sind oder eine volle Invalidenrente beziehen, wenn ihr steuerbares Einkommen weniger als 100'000 Franken und ihr steuerbares Vermögen weniger als eine Million Franken beträgt
  6. Personen, die im eigenen Haushalt lebende Kinder bis zur Beendigung der Volksschulpflicht oder Pflegebedürftige allein oder hauptverantwortlich zu betreuen haben
  7. Personen, die mindestens 20 Jahre in Ittigen oder einer anderen Gemeinde aktiven Feuerwehrdienst geleistet haben

Nach Art. 23 des Reglements öffentliche Sicherheit (RöS) vom 05.12.2007 der Gemeinde Ittigen kann die Sicherheitskommission Personen vom Bezahlen der Ersatzabgabe befreien. Entsprechende Gesuche sowie Fragen im Zusammenhang mit der Feuerwehrdienstersatzabgabe richten Sie an den Bereich Sicherheit.

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