Kopfzeile

© 2024 Gemeinde Ittigen

Inhalt

Feuerbrand-Meldestelle

Seit 1. Januar 2020 gilt das neue Pflanzengesundheitsrecht. Demzufolge regelt der Bund die Überwachung und Bekämpfung des Feuerbrandes neu. Grundsätzlich ist Feuerbrand ab diesem Jahr nicht mehr melde- und bekämpfungspflichtig. Das heisst, die Kontrollen werden massiv reduziert und es wird stärker auf Eigenverantwortung gesetzt.

Die Schutzobjekte mit ihrem 500-Meter-Radius müssen neu definiert werden. Schützenswerte Objekte wie Erwerbsobstanlagen werden in „Gebiete mit geringer Prävalenz“ zusammengeführt. Dies sind Gebiete, in denen der Druck der Feuerbrandbakterien möglichst tief gehalten werden soll. In diesen Gebieten müssen die BesitzerInnen die Wirtspflanzen des Feuerbrandes selber kontrollieren. Nur noch für diese Gebiete mit geringer Prävalenz gilt eine Melde- und Bekämpfungspflicht.

Es steht den Gemeinden frei, weiterhin und auf freiwilliger Basis Kontrollen durchzuführen. Deshalb empfiehlt die Gemeinde Ittigen, Verdacht auf Feuerbrand an Pflanzen weiterhin der zuständigen Stelle zu melden. Denn Feuerbrand bleibt trotz geändertem Bekämpfungsregime insbesondere für Kernobstbäume eine gefährliche Bakterienkrankheit.

Falls Sie in Ittigen oder Worblaufen einen Feuerbrandverdacht haben, melden Sie sich bei der kommunalen Feuerbrandkontrolleurin Madeleine Aeschimann, Telefon 031 921 92 53. Sie wird die gemeldete Pflanze begutachten und gegebenenfalls in Absprache mit der Meldestelle die nötigen Massnahmen einleiten.

Achtung: Berühren Sie die absterbenden Zweige und Pflanzenteile der betroffenen Pflanze nicht, es besteht grosse Verschleppungsgefahr.

Zugehörige Objekte

Name
Mitteilungsblatt "Feuerbrand im Hausgarten?" Download 0 Mitteilungsblatt "Feuerbrand im Hausgarten?"
Name Vorname FunktionAmtsantrittKontakt