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Gastgewerbliche Einzelbewilligung

Veranstaltungen, welche unter den Begriff des Gastgewerbes fallen, können bewilligungspflichtig sein. Wir beraten Sie gerne dazu.

Das Gesuch für eine gastgewerbliche Einzelbewilligung ist bei der Gemeinde Ittigen, Bereich Sicherheit, Rain 7, 3063 Ittigen, einzureichen. Für das Ausstellen einer gastgewerblichen Einzelbewilligung ist das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland zuständig.

Jugendschutz
Alkoholische Getränken jeglicher Art dürfen nicht an Jugendliche unter 16 Jahren abgegeben werden. Ebenfalls verboten ist die Abgabe von gebrannten alkoholischen Getränken an Jugendliche unter 18 Jahren. Für jeden Anlass mit Alkoholausschank ist ein Jugendschutzkonzept einzureichen. Nähere Informationen sowie Mustervorlagen finden Sie auf der Website der Regierungsstatthalterämter des Kantons Bern.

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