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Todesfall

Hat sich in Ihrer Familie oder in Ihrem Bekanntenkreis ein Todesfall ereignet?

Bitte melden Sie den Todesfall unverzüglich beim Zivilstandsamt des Wohnorts und dem Siegelungsamt des zivilrechtlichen Wohnorts.

Ereignet sich der Todesfall in einem Spital oder in einem Heim, so meldet die entsprechende Verwaltung den Todesfall an das Zivilstandsamt.

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