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Datensperre Privatperson
Sie können die Bekanntgabe Ihrer Daten an Private sperren lassen. Bitte füllen Sie das Formular "Gesuch Datensperre" aus und senden es unterschrieben an die Einwohner- und Fremdenkontrolle.
Eine Sperre wirkt nicht gegenüber öffentlichen Organen. Diese erhalten die Daten, sofern dies zur Erfüllung ihrer gesetzlich umschriebenen Aufgaben erforderlich ist. Ebenso wenig wirkt eine Datensperre, wenn die anfragende Privatperson nachweisen kann, dass die Datensperre sie an der Verfolgung ihrer Rechte hindert.
Zugehörige Objekte
Name | |||
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Gesuch um Sperrung der Datenbekanntgabe | Download | 0 | Gesuch um Sperrung der Datenbekanntgabe |
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerkontrolle | 031 925 22 22 | Kontaktformular |
Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeindeschreiberei | 031 925 22 22 | Kontaktformular |