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Umweltmanagementsystem

Seit 2000 ist Ittigen nach der ISO Norm 14001 zertifiziert. Die Gemeinde verpflichtet sich damit zur kontinuierlichen Verbesserung im Umweltbereich. So ist geplant, den CO2-Ausstoss der Verwaltungs- und Werkhoftätigkeit bis 2030 um mindestens 40 % zu reduzieren. Zudem unterstützt Ittigen Private und Unternehmen mit Beiträgen zur Förderung der Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energien. Wichtige kommunale Nachhaltigkeitsaspekte kommen seit der Normenrevision 2015 ebenfalls zur Anwendung. Das aktuelle SQS-Zertifikat 2018 bestätigt die Normenkonformität. Weiter sind die Arbeitssicherheit (EKAS) und die Faire Beschaffung (SA 8000) als separate, nichtzertifizierte Bereiche in das UMS eingebunden.

Als Leitfaden des Umweltmanagementsystems (UMS) gelten die Vision und das Leitbild der Gemeinde sowie die vom Gemeinderat verabschiedete Umweltpolitik mit den daraus formulierten Umweltzielen. Der CO2-Senkungspfad 2030 für den gesamten Gemeindebetrieb stellt dabei die grösste Herausforderung dar. Das System als solches stellt alle umwelt-, sicherheits- und beschaffungsrelevanten Arbeitsprozesse sicher, überwacht sie und betrachtet sie ganzheitlich.

Nebst den direkt involvierten Personen tragen auch die übrigen Mitarbeitenden der Gemeinde mit ihrem bewussten Verhalten zum Erreichen der Umwelt- und Nachhaltigkeitsziele bei. Das UMS stellt zudem sicher, dass alle gesetzlichen Auflagen im Umwelt- und Arbeitssicherheitsbereich erfüllt werden.

Die Landschafts- und Umweltkommission sowie der Bereich Umwelt übernehmen beim Umsetzen des UMS eine führende Rolle. Auf operativer Ebene sind nebst dem Dienstleistungszentrum, dem Werkhof, den Hauswarten und der Feuerwehr auch die Schulen und Kindergärten in das UMS eingebunden.

Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit verlangt das System den Einbezug der Bürgerinnen und Bürger. Mit Aktionen und Projekten, wie beispielsweise dem jährlichen Clean up Day oder speziellen Klimaprojekten wird versucht, die Bevölkerung für nachhaltig wirkende Umweltprozesse zu sensibilisieren. Weiter können Liegenschaftsbesitzer seit Juli 2018 für Massnahmen zur Energieeffizienz an Gebäuden und zur Förderung erneuerbarer, nichtfossiler Energien über das kommunale Energieförderungsreglement Förderbeiträge abholen. Helfen auch Sie mit. Unserer Umwelt zuliebe!

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