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Steuerauskunft

Der Bereich Steuern erteilt auf schriftliches Gesuch hin Auskünfte aus dem Steuerregister, sofern der Gesuchsteller oder die Gesuchstellerin den Nachweis eines wirtschaftlichen Interesses erbringt oder die schriftliche Einwilligung der steuerpflichtigen Person vorlegt.
 
Die Auskunft beinhaltet das steuerbare Einkommen, das steuerbare Vermögen und die amtlichen Werte der in der Gemeinde gelegenen Liegenschaften. Für erteilte Auskünfte wird eine Gebühr erhoben.

Preis

10.00

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