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Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern

Eine optimale Sicht fördert die Verkehrsübersicht und die Verkehrssicherheit auf öffentlichen Strassen sowie auf Geh- und Radwegen.

Worauf ist beim Zurückschneiden Ihrer Bepflanzung (Bäume, Hecken und Sträucher) zu achten:

  • 50 cm seitlicher Abstand vom Fahrbahrrand.
  • Bei überhängenden Ästen muss der Luftraum über der Strasse von 4.50 m Höhe und über Geh- und Radwegen von 2.50 m Höhe frei bleiben.
  • Die Beleuchtung der Verkehrsflächen darf nicht beeinträchtigt werden.
  • Der Seitenbereich bei gefährlichen, unübersichtlichen Strassenstellen (insbesondere Kurven, Einmündungen und Kreuzungen) muss ausreichend frei sein.
  • Bäume und grössere Äste beseitigen, die den Witterungseinflüssen nicht genügend standhalten und auf die Verkehrsfläche zu stürzen drohen.

Die Gemeinde Ittigen bietet zweimal jährlich einen Häckseldienst an.

Fragen sind an das Dienstleistungszentrum, Bereich Sicherheit, zu richten.

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