AdressauskünfteDie Einwohnerkontrolle gibt auf Gesuch hin Namen, Vornamen, Beruf, Geschlecht, Adresse, Zivilstand, Heimatort, Datum des Zu- und Wegzugs, Jahrgang, zivilrechtliche Handlungsfähigkeit, Titel sowie Sprache einer Einzelperson bekannt.
Die gesuchstellende Person muss ein schützenswertes Interesse glaubhaft machen. Es werden weder telefonische noch Auskünfte für kommerzielle Zwecke erteilt. Listenauskünfte bedürfen eines schriftlichen Gesuchs an den Gemeinderat. Preis: 10.--
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