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Tombola | Lotto

Seit 1. Januar 2021 gilt für die Durchführung von Lottos und Tombolas an Unterhaltungsanlässen eine Meldepflicht an den Kanton. Die Vorgaben sind einzuhalten.

Erträge aus Lotto und Tombola dürfen nur für gemeinnützige und wohltätige Zwecke eingesetzt werden.

Eine Checkliste und das Online-Meldeformular finden Sie auf der Website des Kantons.

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