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Baukontrollen

Seit 1. September 2019 gilt im Kanton Bern das Prinzip der Selbstdeklaration. Die Baukontrolle liegt damit stärker in der Eigenverantwortung der Bauherren. Für jedes Bauvorhaben wird eine «für die baupolizeiliche Selbstdeklaration verantwortliche Person» bezeichnet, die bei falschen Angaben strafrechtlich belangt werden kann. 

Wir führen weiterhin Pflichtkontrollen (Schnurgerüstabnahme, Kontrolle des Abwasseranschlusses an das öffentliche Netz, Kontrolle der Versickerungsanlagen) durch und nehmen Stichproben vor.

Hier finden Sie die Formulare für die Selbstdeklaration der Baukontrolle.

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