Kopfzeile

© 2024 Gemeinde Ittigen

Inhalt

Alimentenbevorschussung / Inkassohilfe

Werden die Kinderalimente nicht regelmässig bezahlt, können Sie bei der Alimentenfachstelle einen Antrag auf Bevorschussung stellen. Die Bevorschussung ist auch bei volljährigen Kindern in Ausbildung möglich. Voraussetzung dafür ist, dass die Alimente über die Volljährigkeit hinaus festgelegt sind.

Unterhalt für einen Ehegatten, Kinderzulagen und rückständige Unterhaltsforderungen werden nicht bevorschusst. Wir können jedoch Inkassohilfe leisten. Die Alimentenfachstelle führt das Inkasso durch. Eingehende Zahlungen leiten wir abzüglich allfälliger Kosten an die Berechtigten weiter.

Personen mit Wohnsitz in Ittigen reichen das Gesuch für die Alimentenbevorschussung oder die Inkassohilfe bei der Alimentenfachstelle ein.

Zugehörige Objekte

Name Vorname FunktionAmtsantrittKontakt
Name Download