Kehricht und SperrgutGrundgebühren Haushalte und Betriebe Jedem Haushalt und jedem Betrieb wird jährlich eine Grundgebühr in Rechnung gestellt. Die Verrechnung erfolgt nach Wohnungsgrösse oder Betriebseinheit durch die Abteilung Finanzen. Für Einpersonen- und Kleinbetriebe mit Geschäftssitz an der Wohnadresse erfolgt die Verrechnung nicht nach Betriebseinheit, sondern nach Wohnungsgrösse. Die Grundgebühren der einzelnen Kategorien betragen pro Kalenderjahr inkl. MWST:
Benützungsgebühren Haushalte (Kehrichtssackgebühr) Die Sackgebühr wird pro Sack, entsprechend der Kehrichtsackgrösse erhoben. Die Säcke werden im Verkauf rollenweise angeboten. Kosten pro Sack inkl. MWST:
Benützungsgebühren Haushalte (Klein- und Grobsperrgutgebühr) Die Gebühren für die Klein- und Grobsperrgutabfuhr werden pro Sperrgutstück erhoben und betragen inkl. MWST
Containergebühren Gewerbe Bei Industrie-, Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben wird die Benützungsgebühr pro Containerleerung erhoben (Einzelmarke). Auf Gesuch hin kann die Gebühr pro Container und Jahr erhoben werden (Jahrespauschale). Für jede Leerung ist der Container mit einer Marke zu versehen (Einzelmarke oder Pauschalgebührenmarke). Die Ansätze für einen 800 Liter-Gewerbe-Container betragen inkl. MWST: Brennbarer Kehricht
Informationen zu nicht erwähnten Abfallarten können dem Abfallkalender oder der Liste mit den Abfallarten entnommen werden.
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