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Sozialhilfe

Existenzsicherung durch die Sozialhilfe

Wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, den Lebensunterhalt für sich und ihre Familie zu bestreiten, können Sie finanzielle Sozialhilfe beantragen.

Ab wann kann ich Sozialhilfe beziehen?

  • Sie sind Einwohner/Einwohnerin der Gemeinde Ittigen.

  • Ihre finanziellen Reserven (verfügbare Ersparnisse) sind geringer als 4000 Franken für Einzelpersonen, 8000 Franken für Ehepaare und 2000 Franken für jedes minderjährige Kind, jedoch maximal 10'000 Franken pro Familie.

  • Ihre monatlichen Einkünfte erreichen das sozialhilferechtliche Existenzminimum nicht. Ihr Existenzminimum wird durch unseren Sozialdienst aufgrund von verbindlichen Richtlinien individuell errechnet. Einen Überblick über diese Richtlinien finden Sie hier.

  • Leistungen der Sozialhilfe sind grundsätzlich nachrangig gegenüber anderen Leistungen jeglicher Art (z.B. Sozialversicherungsleistungen wie bspw. Arbeitslosentaggeld, etc.). Sozialhilfe wird ausgerichtet, wenn die Dritthilfe nicht rechtzeitig, nicht ausreichend oder gar nicht vorhanden ist.

Wie muss ich vorgehen?

  • Beantragen Sie einen Sozialhilfeantrag. Sie können diesen online über unsere Website beantragen oder wir schicken Ihnen den Antrag per Post oder per E-Mail.

  • Füllen Sie den Sozialhilfeantrag vollständig aus. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie, alle Angaben korrekt gemacht zu haben. Um rasche und möglichst unbürokratische Hilfe leisten zu können, sind vorläufig nur die notwendigsten Belege einzureichen.

  • Schicken Sie uns das Formular per Post zu oder deponieren Sie es in den Briefkasten vor dem Dienstleistungszentrum Ittigen. Ergänzen Sie den Antrag mit einer Kopie folgender Belege aller Personen im Haushalt: Personalausweis, Mietvertrag, Kontoauszug des Bank- resp. Postcheckkontos inkl. Saldo vom letzten Monat, letzte Lohnabrechnung bzw. letzte Leistungsabrechnung (Arbeitslosenkasse, etc.). Sie können uns diese Belege auch per E-Mail zukommen lassen, beispielsweise dank Fotoaufnahmen mit Ihrem Handy.

Sobald wir Ihren Sozialhilfeantrag erhalten haben, prüfen wir Ihren Anspruch auf Sozialhilfe. Wir nehmen anschliessend so rasch wie möglich mit Ihnen telefonischen Kontakt auf und besprechen das Ergebnis der Prüfung. Allenfalls benötigen wir noch ergänzende Auskünfte. Wenn Ihr Anspruch bestätigt ist, können wir die Sozialhilfe innert weniger Tage mit einer ersten Auszahlung auf Ihr Konto einrichten.
 

Bestätigung Sozialhilfebezug/Nichtbezug

Sollten Sie für einen Ausweis oder Ähnliches eine Bestätigung über Bezug oder Nichtbezug von Sozialhilfe brauchen, können Sie am Schalter vorbeikommen oder das entsprechende Online-Formular ausfüllen.
 

Bitte zögern Sie nicht, mit Ihren Fragen und Anliegen mit uns Kontakt aufzunehmen.

Zugehörige Objekte

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