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Inhalt

AHV-Zweigstelle

Die kantonalen Ausgleichskassen unterhalten in der Regel für jede Gemeinde eine Zweigstelle (Art. 65 AHVG, Absatz 2). Die AHV-Zweigstelle Ittigen ist die Anlaufstelle für die juristischen und natürlichen Personen im Bereich der Sozialversicherungen.

Die AHV-Zweigstelle Ittigen befasst sich mit folgenden Themen:

  • Ergänzungsleistungen
  • Neuanmeldungen; Zuständig- und Vollständigkeitsprüfung, Bearbeitung und Registrierung
  • Revisionen; Bearbeiten und Registrieren
  • Krankheitskosten
  • Kostenbeteiligungen / Franchise und Selbstbehalte registrieren und auszahlen
  • Bürger und Bürgerinnen auf die AHV/IV/EO-Beitragspflicht hinweisen
  • Allgemeine Beratungen im Beitrags- und Leistungsbereich der 1. Säule
  • Lernende im Bereich der Sozialversicherungen ausbilden
  • Erfassen von Arbeitgebern, Selbständigerwerbenden, Nichterwerbstätigen etc.
  • Entgegennahme der Anmeldungen für Leistungsansprüche aus der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung
  • Familienzulagen im Gewerbe und in der Landwirtschaft
  • Kinder- und Ausbildungszulagen
  • Erwerbsersatzordnung
  • Mutterschafts- und Vaterschaftsentschädigung

Kontakt

Gemeinde Ittigen
AHV-Zweigstelle
Rain 7
Postfach 226
3063 Ittigen
Tel. 031 925 22 83
Fax 031 925 22 99
Kontaktformular

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