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Kindes- und Erwachsenenschutz

Im Auftrag der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) werden wir tätig, wenn

  • Erwachsene nicht mehr in der Lage sind, ihre persönlichen, administrativen oder finanziellen Angelegenheiten selbstständig zu regeln, oder wenn
  • Familien nicht mehr in der Lage sind, das Wohl ihrer Kinder und Jugendlichen aus eigener Kraft zu gewährleisten.

Die KESB wird aktiv, wenn sie eine Gefährdungsmeldung erhält, z.B. von Angehörigen, Nachbarn oder Lehrkräften, die sich Sorgen um das Wohl der betroffenen Erwachsenen oder Kinder / Jugendlichen machen.

Die KESB erteilt uns dann den Auftrag, die Situation der betroffenen Personen abzuklären, erste Unterstützung zu leisten und falls nötig der KESB die passenden Unterstützungsmassnahmen (z.B. eine Beistandschaft) zu beantragen. Nach dem Motto: so viel wie nötig und so wenig wie möglich.

Kontakt

Gemeinde Ittigen
Kindes- und Erwachsenenschutz
Rain 7
Postfach 226
3063 Ittigen
Tel. 031 925 22 32
Fax 031 925 22 99
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