Kopfzeile

© 2024 Gemeinde Ittigen

Inhalt

Beschlüsse der Gemeindeversammlung vom 16. Juni 2011

16. Juni 2011
Die 126 an der Gemeindeversammlung anwesenden Stimmberechtigten haben sämtliche Geschäfte im Sinne des Gemeinderats beschlossen.
Die Beschlüsse sehen wie folgt aus:

1. Gemeinderechnung / Ergebnisse 2010
Die zusätzlichen Abschreibungen auf dem Verwaltungsvermögen von Fr. 3‘704‘600.-- wurden genehmigt. Dem Übertrag des Ertragsüberschusses von Fr. 3‘038‘016.39 in das Eigenkapital wurde zugestimmt. Die Jahresrechnung 2010, die bei Aufwendungen und Erträgen von Fr. 68‘027‘399.17 ausgeglichen abschliesst, wurde genehmigt.

2. Schulsozialarbeit; definitives Einführen
Die Schulsozialarbeit an der Schule Ittigen wird per 01.01.2012 definitiv eingeführt. Der Stellenetat wird zugunsten der Schulsozialarbeit um insgesamt 180 % (inkl. Leitung und Sekretariat) auf 62,7 Stellen erhöht.

3. Gemeinschaftsantennenanlage; Verkauf
Das Reglement über die Gemeinschaftsantennenanlage (GGA) vom 07.12.1988 wurde aufgehoben, wodurch die Gemeinde von dieser selbstgewählten Aufgabe befreit ist. Weiter wurde beschlossen, die Anlage vom Verwaltungs- in das Finanzvermögen zu übertragen. Der Gemeinderat kann dadurch die Anlage verkaufen.
Der Überschuss aus dem Verkauf soll in Form einer Steuerreduktion an die Steuerpflichtigen zurück fliessen. Der Gemeinderat wurde daher beauftragt, den Stimmberechtigten einen Voranschlag 2012 zu unterbreiten, der um drei Steuerzehntel tiefer ist, als zur Gewährleistung des Haushaltsgleichgewichts notwendig wäre.

4. Wasserbauplan „Worble 2009; Hochwasserschutz Abschnitt Worblaufen“; Investitionskredit
Dem Wasserbauplan „Hochwasserschutz an der Worble im Abschnitt Worblaufen 2009“ wurde zugestimmt. Der Verpflichtungskredit von Fr. 8‘350‘000.-- (inkl. MwSt.) wurde genehmigt.

5. Kreditabrechnung Landabtausch Ittigen Gbbl-Nr. 751, Marc Balzli und Ittigen Gbbl-Nr. 6124, Gemeinde Ittigen
Die Kreditabrechnung wurde zur Kenntnis genommen.

6. Kreditabrechnung Verkauf Bauernhaus Hofgtuweg
Die Kreditabrechnung wurde zur Kenntnis genommen.


Der Beschluss zu Traktandum 4, Investitionskredit Wasserbauplan Worble, unterliegt dem fakultativen Referendum nach Artikel 31 der Gemeindeordnung vom 28.11.1999.

Zugehöriges

Veranstaltung zum Thema
Gemeindeversammlung vom 16.06.2011