Altpapier und -karton
Altpapier und -karton werden am Mittwoch, nach Kreis 1 und Kreis 2 (siehe Abfallkalender) abgeführt. Bereitstellung an den Sammeltagen vor 07.00 Uhr gebündelt am Strassenrand oder in den beschrifteten Altpapiercontainern (lose). |
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Brennbarer Kehricht / Kleinsperrgut
Die Kehrichtabfuhr ist einmal wöchentlich, unterteilt in zwei Abfuhrkreise: Kreis 1 Gemeindegebiet Ittigen: Abfuhrtag Dienstag Kreis 2 Altikofen, Eyfeld, Fischrain, Neuhaus, Papiermühle, Schermen und Worblaufen: Abfuhrtag Donnerstag Strassenregister, siehe Abfuhrkreise. Gebührensäcke und Sperrgutstücke bitte erst am Abfuhrtag spätestens bis 07.00 Uhr bereitstellen. Verkaufsstellen für Marken und Säcke: ALDI Suisse SA, Talgut-Zentrum Ittigen Coop, RBS-Bahnhof, Tiefenaustrasse 2, Worblaufen (nur Säcke) Chrigubeck, RBS-Bahnhof Papiermühle Coop-Supercenter, Talgut-Zentrum, Ittigen Coop-Megastore Wankdorf, Information DLZ Gemeinde, Rain 7, Ittigen (nur Marken) Migros, Talweg 6, Ittigen LIDL, Bernstrasse 119, Ostermundigen |
Gebührensäcke: 17l, 35l, 60l, 110l Kleinsperrgutmarken: CHF 5.30 / Stück Kein Verkauf von Gebührenmarken für neutrale Kehrichtsäcke. Nur offizielle Gebührensäcke der Gemeinde zugelassen. | Kontakt | Abteilung Bau | E-Mail | Kontaktformular | Materialien | Brennbarer Kehricht / Kleinsperrgut |
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Brennbares Grobsperrgut
Verkaufsstellen Grobsperrgutmarken: Chrigubeck, RBS-Bahnhof, Papiermühle Coop-Supercenter, Talgut-Zentrum, Ittigen Coop-Megastore Wankdorf, Information DLZ Gemeinde, Rain 7, Ittigen Migros, Talweg 6, Ittigen |
Grössere brennbare Gegenstände wie Kunststoffteile, Möbel, Matratzen, Skis, Teppiche und dgl. Keine metallischen Materialien bereitstellen; Entsorgung über die gebührenfreie Altmetallsammlung. Als Grobsperrgutstück mit offizieller Grobsperrgutmarke der Gemeinde Ittigen gilt: Höchstgewicht 50kg / Stück Maximalmasse 100 x 200 cm | E-Mail | Kontaktformular | Materialien | Grobsperrgut |
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Gartenabfälle
Gartenabfälle werden immer am Montag im gesamten Gemeindegebiet abgeführt. Ausnahmen infolge Feiertagen und während den Wintermonaten (Dezember, Januar und Februar). Bitte Publikationen oder den gültigen Abfallkalender beachten. Sämtliche Gartenabfälle müssen spätestens bis 07.00 Uhr am Morgen des Abfuhrtags in Containern bereitgestellt werden. |
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