Kopfzeile

© 2024 Gemeinde Ittigen

Inhalt

Gemeindeversammlung vom 24.06.2020

24. Juni 2020, 19.30 Uhr

Ort

Festsaal Rain
3068 Ittigen

Kontakt

Annamarie Dick
annamarie.dick@ittigen.ch

Informationen

Beschreibung

Die Gemeindeversammlung findet wie einberufen statt. Der Schutz der Teilnehmenden wird mit verschiedenen Massnahmen sichergestellt. Es liegt ein detailliertes Schutzkonzept vor.

Die Stimmberechtigten sind aufgefordert, frühzeitig in den Festsaal zu kommen, damit der Einlass geordnet und nach den einzuhaltenden Vorschriften erfolgen kann.

TRAKTANDEN

  1. Gemeinderechnung / Ergebnisse 2019 – Kenntnisnahme, Beratung und Genehmigung

  2. ZPP B «ESP Worblaufen - Metropark» - Änderung Artikel 313 Baureglement und Zonenplan ZPP B, Entwidmung und Tausch bzw. Verkauf Terrainabschnitt Ittigen Gbbl. Nr. 4744 mit Einlage Verkaufserlös in Spezialfinanzierung «Investitionen», Gemeindebeitrag an RBS; Beratung und Genehmigung

  3. Knoten Station Ittigen; Umgestaltung und Erneuerung – Kommunaler Strassenplan bzw. Überbauungsordnung «Basiserschliessung Knoten Station Ittigen» sowie Änderungen Zonenplan 1 und 2; Beratung und Genehmigung

  4. Abfallsammeldienst – Vergabe des Auftrags an Dritte, Verpflichtungskredit; Ermächtigung an Gemeinderat zum Vertragsabschluss; Beratung und Genehmigung

  5. Schulanlage Altikofen, Erweiterung; Projektierungskredit - Beratung und Genehmigung

  6. Kreditabrechnung Sanierung Nahwärmeverbund Rain - Kenntnisnahme

  7. Kreditabrechnung Hochwasserschutz Worble - Kenntnisnahme

  8. Kreditabrechnung Sanierung Verkehrsknoten Papiermühle– Kenntnisnahme

  9. Verschiedenes

Die Unterlagen zu den Geschäften liegen während 30 Tagen vor der Versammlung im Dienstleistungszentrum, Gemeindehaus, Rain 7, Ittigen öffentlich auf.

Das Mitteilungsblatt der Gemeinde wird allen Stimmberechtigten zusammen mit dem Stimmausweis zugestellt.

Gegen die Beschlüsse der Gemeindeversammlung kann bis spätestens 30 Tage nach der Versammlung beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen Beschwerde erhoben werden.

Voraussetzungen
Stimmberechtigt in Gemeindeangelegenheiten sind alle Personen, die in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt sind und seit drei Monaten in der Gemeinde wohnen. Der vor der Versammlung zugestellte Stimmausweis berechtigt zur Teilnahme. Er ist aus diesem Grund jeweils an die Versammlungen mitzunehmen.

Download

Alle Dokumente dieser Versammlung als Zip-Datei herunterladen

Dokumente

Name
Geschäftsbericht_2019.pdf Download 0 Geschäftsbericht_2019.pdf
Mitteilungsblatt_Nr._155.pdf Download 1 Mitteilungsblatt_Nr._155.pdf
Gemeindeversammlung_vom_24._Juni_2020_Schutzkonzept.pdf Download 2 Gemeindeversammlung_vom_24._Juni_2020_Schutzkonzept.pdf

Zugehörige Objekte

DatumName