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Beschlüsse der Gemeindeversammlung vom 28. November 2019

29. November 2019
Die Gemeindeversammlung vom 28. November 2019 hat die traktandierten Geschäfte wie folgt verabschiedet:
  1. Aufgaben- und Finanzplan (AFP) mit Budget 2020 und Planung 2021 bis 2024
    Die Leistungsgruppendefinitionen 2020, mit Einschluss des damit verbundenen Nettoaufwands, wurden genehmigt.
    Das ausgeglichene Budget 2020 mit folgenden Steuern und Abgaben wurde genehmigt:
    a) Obligatorische Gemeindesteuern: 1,29 der einfachen Steuer (bisher: 1,34)
    b) Liegenschaftssteuer: 1,1 ‰ des amtlichen Werts
     
  2. Reglement Spezialfinanzierung Investitionen
    Dem Reglement Spezialfinanzierung Investitionen wurde zugestimmt. Dieses ersetzt das Reglement Werterhalt Liegenschaften des Verwaltungsvermögens.
     
  3. Knoten Station Ittigen, Umgestaltung und Erneuerung
    Dem Projekt wurde zugestimmt und der Verpflichtungskredit von 10.093 Mio. Franken genehmigt. Vorbehalten bleibt die Zustimmung zur Überbauungsordnung/zum Strassenplan durch die Gemeindeversammlung im Juni 2020 und die Genehmigung durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung.
     
  4. ZPP C «Aarerain»
    Die Änderungen in Artikel 314 Baureglement sowie im Zonenplan, ZPP C, wurden genehmigt.
     
  5. Gasleitung Worblentalstrasse - Talweg
    Der Nachkredit von CHF 93'314.15 wurde gesprochen. Die Kreditabrechnung wurde zur Kenntnis genommen.
     
  6. Ergänzung Informatikinfrastruktur Schule
    Für das Umsetzen des Medien- und Informatikkonzepts bzw. die Ergänzung der Informatikinfrastruktur der Schule wurde ein Nachkredit von CHF 200'000 genehmigt.
     
  7. Kreditabrechnung Gesamtsanierung Fenster, Neubau Photovoltaikanlage Oberstufenzentrum
    Das Projekt «Gesamtsanierung Fenster» schliesst mit Ausgaben von CHF 1'414'553.95 und einer Kreditunterschreitung von CHF 166'446.05 ab. Das Projekt «Neubau Photovoltaikanlage» schliesst mit Ausgaben von CHF 272'555.30 und einer Kreditüberschreitung von CHF 2'555.30 ab. Von den Kreditabrechnungen wurde Kenntnis genommen.

Der Ausgabenbeschluss zu Traktandum 3 «Knoten Station Ittigen» unterliegt nach Artikel 31 der Gemeindeordnung vom 28.11.1999 dem fakultativen Referendum.

 

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