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Beschlüsse der Gemeindeversammlung vom 29. November 2018

30. November 2018
Die 211 anwesenden Stimmberechtigten haben an der Gemeindeversammlung vom 29. November 2018 die traktandierten Geschäfte wie folgt verabschiedet:
  1. Aufgaben- und Finanzplan (AFP) mit Budget 2019 und Planung 2020 bis 2023
    Die Leistungsgruppendefinitionen 2019, mit Einschluss des damit verbundenen Nettoaufwands, wurden genehmigt.
    Das Budget 2019 wurde mit folgenden Steuern und Abgaben genehmigt:
    a) Obligatorische Gemeindesteuern: 1,34 der einfachen Steuer
    b) Liegenschaftssteuer: 1,1 ‰ des amtlichen Werts

     
  2. Uferschutzplanung USP A «Aareraum Worblaufen»; Planerleistungen
    Für die Planerleistungen zur Umsetzung der Uferschutzplanung USP A «Aareraum Worblaufen» wurde ein Verpflichtungskredit von CHF 470'000 (inkl. MWST) genehmigt.

 

  1. Änderung baurechtliche Grundordnung (Zonenplan 1 und Baureglement Art. 318) betr. Zone mit Planungspflicht G «Papiermühle»
    Den Änderungen des Zonenplans 1 und des Baureglements bezüglich der Zone mit Planungspflicht ZPP G «Papiermühle» wurde zugestimmt.

 

  1. Grundstück Ittigen Gbbl. Nr. 3113 (Grauholzstrasse / Schulweg); Verkauf
    Das Bauland soll zum Preis von 3.70 Mio. CHF verkauft werden.
    Der Buchgewinn aus dem Verkauf des Baulands ist in die Spezialfinanzierung «Werterhalt Liegenschaften des Verwaltungsvermögens» einzulegen.
    Der Gemeinderat wurde zum Vertragsabschluss ermächtigt.

 

  1. Neubau multifunktionaler 4-fach Kindergarten; Bauprojekt
    Dem Projekt «Neubau multifunktionaler 4-fach Kindergarten» wurde zugestimmt und der dafür notwendige Verpflichtungskredit von CHF 4'673'000 zu Lasten der Investitionsrechnung genehmigt.

 

  1. Schulanlage Altikofen; Schulraumprovisorium
    Dem Projekt «Schulraumprovisorium Altikofen» wurde zugestimmt und der erforderliche Verpflichtungskredit von
    CHF 1'678'000 zu Lasten der Erfolgsrechnung 2019 – 2024 genehmigt.

 

  1. Gemeindeverband ARA Worblental; Änderung Organisationsreglement
    Der Änderung von Artikel 2 Absatz 1 und 3 des Organisationsreglements wurde zugestimmt.

Der Ausgabenbeschluss zu Traktandum 5 «Neubau multifunktionaler 4-fach Kindergarten» unterliegt nach Artikel 31 der Gemeindeordnung vom 28.11.1999 dem fakultativen Referendum.

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Veranstaltung zum Thema
Gemeindeversammlung vom 29.11.2018