Kopfzeile

© 2024 Gemeinde Ittigen

Inhalt

Beschlüsse der Gemeindeversammlung vom 29. November 2016

30. November 2016
Die Gemeindeversammlung vom 29. November 2016 hat die traktandierten Geschäfte wie folgt verabschiedet.
1. Leistungsgruppen / Budget 2017
Die Inhalte der Leistungsgruppen 2017, mit Einschluss des damit verbundenen Nettoaufwands, wurden genehmigt.
Das Budget 2017 mit einem Ertragsüberschuss von CHF 360‘000 wurde mit folgenden Steuern und Abgaben genehmigt:
a) Obligatorische Gemeindesteuern: 1.34 der einfachen Steuer
b) Liegenschaftssteuer: 1,1 ‰ des amtlichen Werts

2. Finanzplan 2018 – 2021
Der Finanzplan wurde zur Kenntnis genommen.

3. Grundstück Ittigen Gbbl. Nr. 3129 (Worblentalstrasse Nr. 42); Kauf
Die Liegenschaft Worblentalstrasse 42, Ittigen Gbbl. Nr. 3129, soll zum Preis von CHF 500‘000 zuzüglich Handänderungskosten erworben werden.
Der Gemeinderat wurde zum Vertragsabschluss ermächtigt.

4. Oberstufenzentrum Rain – Gesamtsanierung Fenster, Neubau Photovoltaikanlage im Contracting
Das Projekt „Gesamtsanierung Fenster und Contracting für Photovoltaikanlage“ wurde als Gesamtprojekt genehmigt.
Für die Gesamtsanierung der Fenster wurde zulasten der Investitionsrechnung ein Verpflichtungskredit von CHF 1‘581‘000 genehmigt.
Für die Photovoltaikanlage im Contracting wurde zulasten der Erfolgsrechnung über eine Laufzeit von 25 Jahren ein Verpflichtungskredit von CHF 843‘500 genehmigt.
Der Gemeinderat wurde in Bezug auf das Contracting zum Vertragsabschluss ermächtigt.

5. Uferschutzplanung USP B „Areal Hammerwerke“ mit Änderung der baurechtlichen Grundordnung
Die Uferschutzplanung USP B „Areal Hammerwerke“, bestehend aus dem Uferschutzplan, den dazu gehörenden Vorschriften und dem Richtprojekt sowie die damit verbundene Änderung des Zonenplans 1 und die Ergänzung des Baureglements in Artikel 331 und 511, wurden genehmigt. Mit diesem Beschluss wird die Überbauungsordnung Nr. 320.12 „Areal Hammerwerke“ vom 14.07.1999 sowie im Wirkungsbereich des USP B auch der Uferschutzplan „Aare“ aufgehoben.

6. Gemeindeverband ARA Worblental; Änderung Artikel 2 Organisationsreglement, Übertragen von regional relevanten Abwasseranlagen
Der Änderung von Artikel 2 des Organisationsreglements des Gemeindeverbands ARA Worblental wurde zugestimmt.
Die unentgeltliche Abtretung von Werken und Leitungen mit einem Wiederbeschaffungswert von 4.686 Mio. CHF an den Gemeindeverband ARA Worblental wurde genehmigt.

Der Kreditbeschluss zu Traktandum 6 „Gemeindeverband ARA Worblental“ unterliegt nach Artikel 31 der Gemeindeordnung vom 28.11.1999 dem fakultativen Referendum.

Zugehöriges

Veranstaltung zum Thema
Gemeindeversammlung vom 29.11.2016