
Der VORANSCHLAG 2012 beinhaltet eine ausserordentliche Reduktion der Steueranlage von 1.14 auf 0.84. Er schliesst mit einem Fehlbetrag von 2,9 Mio. Franken ab. Die Steueranlage wird im 2012 ausserordentlich reduziert, weil die Gemeindeversammlung den Verkauf der Gemeinschaftsantennenanlage GGA mit der Auflage beschlossen hat, aus dem Verkaufserlös eine einmalige Reduktion der Steueranlage 2012 um drei Steuerzehntel zu gewähren. VORANSCHLAG 2012 DER LAUFENDEN RECHNUNG Der Fehlbetrag von 2,9 Mio. ergibt sich aus Aufwendungen von 67,302 Mio. und Erträgen von 64,402 Mio. Franken. Geplant ist, den Fehlbetrag dem Eigenkapital zu belasten, welches zu Beginn des Jahres 2011 16,6 Mio. Franken betrug. Beim Ausarbeiten des Budgets 2012 war man mit der Tatsache konfrontiert, dass - im Gegensatz zum Steuerertrag natürlicher Personen – der Steuerertrag des grössten juristischen Steuerzahlers gegenüber den Vorjahren stark zurück zu nehmen war. Die Erwartungen, die noch im Vorjahr in die Planung 2011 und in die Finanzplanung 2012 - 2016 eingeflossen sind, waren grundlegend zu revidieren. Dank den hohen, in den vergangenen Jahren vorgenommenen Rückstellungen wird es im Rechnungsjahr 2011 möglich sein, die veränderte Situation aufzufangen. Die Wirkung des neuen Finanz- und Lastenausgleichs FILAG.2012 belastet Ittigen „nur“ mit zusätzlichen 0,01 Steueranlagezehnteln, was rund Fr. 290‘000.-- ausmacht. Angesichts dieser „geringen“ Auswirkung hat der Gemeinderat auf das Anpassen der Steueranlage verzichtet, obschon dies für das Jahr 2012 einmalig in seine Kompetenz gefallen wäre. Mehrbelastungen bringen einerseits der öffentliche Verkehr (Fr. 250‘000.--) aufgrund von gewünschten Qualitätsverbesserungen (Bahnlinie S7 mit 7,5-Minutentakt während den Stosszeiten, Abendbetrieb Buslinie 40, durchgehender Betrieb Ortsbus an Nachmittagen) andererseits die höhere Beiträge an die Sozialhilfe (Fr. 150‘000.--). VORANSCHLAG 2012 DER INVESTITIONSRECHNUNG In Ittigen stehen in den nächsten Jahren grosse Investitionen an (Verbauung Worble, Abschnitt Papiermühle und Aare / Sanierung, Umbau und Erweiterungen Primarschulhaus Rain / Abschluss Sanierung, Umbau und Erweiterung Gemeindehaus / Vollzug von weiteren kleineren, nicht minder wichtigen Massnahmen zum Erhalt der Infrastruktur). Das hohe Investitionsvolumen - nach Planung sind es netto 14,7 Mio. Franken – erhöht den Abschreibungsaufwand. Es ist möglich, diesen zu 40 % durch früher getätigte Einlagen in Spezialfinanzierungen für den Werterhalt zu decken. Fazit Das Budget zeigt mit aller Deutlichkeit, dass das Jahr 2012 aufgrund der Ausschüttung des Verkaufserlöses GGA einmalig sein wird. Eine Steueranlage von 0,84 ist als Massstab für die kommenden Jahre absolut unrealistisch. Im 2013 wird die Frage zu beantworten sein, welche Steueranlage Ittigen in Zukunft braucht, um den hohen Standard in heutiger Qualität und Quantität weiterhin erbringen zu können. FINANZPLAN 2013 – 2017 Die Planung 2013 bis 2017 basiert auf einer Steueranlage von 1,14 Einheiten. Auf Basis dieses Satzes fallen jährlich Fehlbeträge an, die nicht verantwortet werden können. Es ist davon auszugehen, dass der Steuerertrag natürlicher Personen in Ittigen im Planungszeitraum „krisenresistenter“ sein wird als in ausgesprochenen Industriezentren, in welchen grosse Abhängigkeiten zum Export oder zur Binnennachfrage bestehen. Im Planungszeitraum wurde vorsichtig mit geringen Zuwachsraten zwischen 1,9 und 2,5 % gerechnet. Die prognostizierten Fehlbeträge der Jahre 2013 bis 2017 sind nicht nur ein Problem des fehlenden Steuerertrags. Vielmehr stehen auf der Aufwandseite Sachzwänge an, die bei der Festsetzung künftiger Steueranlagen zu berücksichtigen sind. Es sind dies:
Die Planung 2013 bis 2017 ist bewusst auf der im Jahr 2011 gültigen Steueranlage (1,14 Einheiten) aufgebaut. Sie zeigt so mit aller Deutlichkeit auf, dass spätestens ab 2013 Handlungsbedarf besteht. Nach Modellrechnung ist - unter heute bekannten Verhältnissen und ohne Abstriche beim Standard der Leistungen - eine Korrektur um rund drei Steuerzehntel notwendig, um im Planungszeitraum 2013 - 2017 das (Dienst-) Leistungsangebot und die bisher angestrebte Eigenkapitalbasis von mindestens drei Steuerzehnteln zu halten. BESCHLÜSSE Am 30.11.2011 haben die Stimmberechtigten an der Gemeindeversammlung
Liegenschaftssteuer: 1,1 o/oo des amtlichen Werts Hundetaxe: Für jeden in der Gemeinde gehaltenen Hund 100 Franken Der Finanzplan 2013 – 2017 wurde zur Kenntnis genommen. Weiteres Zahlenmaterial finden Sie unter den Publikationen. FINANZZIELE der Gemeinde sind:
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