Schulzahnärztlicher Dienst
Der schulzahnärztliche Dienst beginnt im Kindergarten und hat zum Ziel, die Kinder an eine nachhaltige Pflege der Zähne heranzuführen.
Die Organisation des schulzahnärztlichen Dienstes sowie die Ausrichtung von Behandlungskostenbeiträgen ist im Reglement über den schulzahnärztlichen Dienst geregelt. Die Geltendmachung eines Behandlungskostenbeitrags erfolgt auf schriftliches Gesuch hin. Dem Gesuch sind beizulegen: - Behandlungskostenrechnung des Zahnarztes
- Abrechnung der Krankenkasse oder anderer Kostenträger
- Nachweis über tatsächlich vorgenommene Bezahlung der Behandlungskosten
- Einzahlungsschein bzw. Bekanntgabe der Zahlungsverbindung für die Überweisung des Betrags
Das Gesuch ist beim Sekretariat der Primarschulkommission oder beim Sekretariat der Oberstufenkommission einzureichen.
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| Schulzahnpflegereglement.pdf (162.6 kB) |