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Kindes- und Erwachsenenschutz

Wissen Sie nicht mehr weiter und brauchen für sich selber oder für einen Angehörigen / eine Angehörige der Familie Hilfe? Melden Sie sich bei uns. Wir unterstützen Sie soweit möglich gerne.

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Gemeinde Ittigen
Kindes- und Erwachsenenschutz
Rain 7
Postfach 226
3063 Ittigen
Tel. 031 925 22 32
Fax 031 925 22 99
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Kindes- und Erwachsenenschutz

Information und Beratung Wir beraten und unterstützen Menschen, die nicht mehr weiter wissen – beispielsweise, weil die eigenen Eltern plötzlich pflegebedürftig werden oder viel verge…

Information und Beratung

Wir beraten und unterstützen Menschen, die nicht mehr weiter wissen – beispielsweise, weil die eigenen Eltern plötzlich pflegebedürftig werden oder viel vergessen, der Sohn die Schule schwänzt und nur noch vor dem Computer sitzt, oder weil man selber Hilfe braucht.

Beistandschaften
Eine Beistandsperson steht Menschen bei Erkrankung, Behinderung, in Krisensituationen oder bei Erziehungsfragen zur Seite. Die Beistandsperson unterstützt, vertritt und begleitet Menschen in persönlichen Fragen, im Kontakt mit Behörden und in Alltagsgeschäften. Die Beistandschaften werden von Berufsbeiständen unserer Sozialberatung oder von privaten Mandatstragenden (PRIMA) geführt.

PRIMA-Fachstelle
Wir suchen und vermitteln Freiwillige, die ihre Lebenserfahrung und Fähigkeiten zugunsten von unterstützungsbedürftigen Personen einsetzen möchten.

Unterhalt Kind
Wir beraten und unterstützen unverheiratete oder geschiedene Eltern bei der (Neu-) Regelung des Unterhalts und dem persönlichen Verkehr.

Vorsorgeauftrag
Ortsansässige Personen können ihren Vorsorgeauftrag im Dienstleistungszentrum hinterlegen.

Patientenverfügung

Was geschieht mit mir, wenn ich krank werde, einen Unfall erleide und deswegen meine Rechte und Pflichten nicht mehr wahrnehmen kann? Wer entscheidet ob beispielsweise Leben verlängernde…

Was geschieht mit mir, wenn ich krank werde, einen Unfall erleide und deswegen meine Rechte und Pflichten nicht mehr wahrnehmen kann? Wer entscheidet ob beispielsweise Leben verlängernde Massnahmen durchgeführt werden?

Mit einer Patientenverfügung können Sie festlegen, ob und welche medizinischen Massnahmen durchgeführt werden sollen. Die Patientenverfügung muss von den Ärzten und von Ihren Angehörigen respektiert und umgesetzt werden. Mit einer Patientenverfügung können Sie Ihre Angehörigen von schwierigen Entscheidungen entlasten. Die Patientenverfügung kann im Dienstleistungszentrum der Gemeinde nicht hinterlegt werden.

Wir beraten Sie gerne. Vereinbarungen Sie bitte einen Termin mit uns.

Weitere Informationen und eine Vorlage zur Patientenverfügung finden Sie auf der Website der FMH – dem Berufsverband der Schweizer Ärztinnen und Ärzte.

Pflegekinderaufsicht

Die Pflegekinderaufsicht beaufsichtigt alle in der Gemeinde Ittigen bestehenden Pflegeverhältnisse in der Tagespflege und der Familienpflege. Tagespflege Dazu gehören Pflegeverhältni…

Die Pflegekinderaufsicht beaufsichtigt alle in der Gemeinde Ittigen bestehenden Pflegeverhältnisse in der Tagespflege und der Familienpflege.

Tagespflege
Dazu gehören Pflegeverhältnisse, in denen Kinder gegen Entgelt tagsüber betreut werden, beispielsweise von Tageseltern. Solche Pflegeverhältnisse sind meldepflichtig und werden beaufsichtigt.

Sie möchten Kinderbetreuung in der Gemeinde Ittigen anbieten? Wir empfehlen Ihnen eine Anstellung bei der Tagesfamilienorganisation Untere Emme-Mittelland. Möchten Sie selbständig als Tageseltern arbeiten, sind Sie verpflichtet, dies der verantwortlichen Person der Gemeinde Ittigen zu melden.

Familienpflege
In der Familienpflege betreut eine Drittperson über längere Zeit ein minderjähriges Kind. Dies kann dauerhaft sein oder als Entlastung an Wochenenden oder während Ferien.

Die Antragsformulare für die Bewilligung der Familienpflege erhalten Sie von der zuständigen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB).

Vorsorgeauftrag

Mit dem Vorsorgeauftrag bestimmen Sie, wer sich um Ihre Angelegenheiten kümmern soll, wenn Sie dazu selber nicht mehr in der Lage sind. Das kann beispielsweise wegen Demenz, einer schwer…

Mit dem Vorsorgeauftrag bestimmen Sie, wer sich um Ihre Angelegenheiten kümmern soll, wenn Sie dazu selber nicht mehr in der Lage sind. Das kann beispielsweise wegen Demenz, einer schweren Krankheit oder wegen einem Unfall sein.

Im Vorsorgeauftrag bestimmen Sie eine Vertrauensperson, die Sie vertreten soll. Es ist auch möglich, eine Organisation zu bezeichnen. Der Vorsorgeauftrag muss nach Eintreten der Urteilsunfähigkeit von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB genehmigt werden.

Ortsansässige Personen können ihren Vorsorgeauftrag im Dienstleistungszentrum der Gemeinde hinterlegen. Die Gebühr beträgt 30 Franken. Bei der Entgegennahme oder der Herausgabe eines Vorsorgeauftrags müssen Sie sich ausweisen. Bitte vereinbaren Sie vorgängig einen Termin.

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