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Ehe | Partnerschaft

Sie wohnen in Ittigen und haben sich entschieden, zu heiraten oder Ihre Partnerschaft zu registrieren? Wir wünschen Ihnen auf dem gemeinsamen Lebensweg alles Gute.

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Gemeinde Ittigen
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3063 Ittigen
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Fax 031 925 22 99
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Eingetragene Partnerschaft

In der Schweiz können zwei Personen gleichen Geschlechts seit dem 1. Juli 2022 heiraten. Hingegen können Sie keine eingetragene Partnerschaft mehr eingehen. Eingetragene Partnerschaften,…

In der Schweiz können zwei Personen gleichen Geschlechts seit dem 1. Juli 2022 heiraten. Hingegen können Sie keine eingetragene Partnerschaft mehr eingehen. Eingetragene Partnerschaften, die bereits vor dem 1. Juli 2022 bestanden, können weiterbestehen oder in eine Ehe umgewandelt werden. Hier finden Sie Informationen zu den Voraussetzungen und dazu, wie Sie vorgehen müssen.

Heirat in der Schweiz

Für die Vorbereitung der Eheschliessung in der Schweiz, wenden Sie sich persönlich an das Zivilstandsamt des Wohnorts der Braut oder des Bräutigams. Bei Wohnsitz in Ittigen ist das Zivil…

Für die Vorbereitung der Eheschliessung in der Schweiz, wenden Sie sich persönlich an das Zivilstandsamt des Wohnorts der Braut oder des Bräutigams. Bei Wohnsitz in Ittigen ist das Zivilstandsamt Bern-Mittelland zuständig.

Ab 1. Juli 2022 können auch gleichgeschlechtliche Paare heiraten.

Nach der Trauung erhält die Einwohner- und Fremdenkontrolle direkt vom Zivilstandsamt eine Ehemitteilung. Die Daten im Einwohner- sowie Steuerregister werden angepasst.

 

Schweizer Staatsangehörige
Benötigen Sie unmittelbar nach der Trauung einen neuen Pass oder eine neue Identitätskarte, können sie diesen bereits vor der Hochzeit beim kantonalen Ausweiszentrum beantragen. Sie benötigen dazu eine zivilstandesamtliche Bestätigung, welche Ihnen das Zivilstandsamt Ihres Trauungsortes ausstellt.
 

Ausländische Staatsangehörigkeit
Wir werden den Migrationsdienst über Ihre Heirat informieren. Um einen Reisepass mit dem neuen Namen zu beantragen, melden Sie sich bei der zuständigen Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat). Namensänderungen im Ausländerausweis werden nur vorgenommen, wenn der Reisepass angepasst wurde.


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Zivilstandsereignis im Ausland

Wenn Sie im Ausland heiraten, ein Kind zur Welt bringen, sich scheiden lassen oder ein anderes Zivilstandsereignis haben, müssen Sie das Ereignis in der Schweiz anerkennen lassen, damit …

Wenn Sie im Ausland heiraten, ein Kind zur Welt bringen, sich scheiden lassen oder ein anderes Zivilstandsereignis haben, müssen Sie das Ereignis in der Schweiz anerkennen lassen, damit es hier rechtsgültig ist.

Zivilstandsereignisse sind zum Beispiel:

  • Heirat und Scheidung
  • Eingetragene Partnerschaft und deren Auflösung
  • Geburt eines Kindes
  • Adoption eines Kindes
  • Kindesanerkennung
  • Namensänderung oder Namenserklärung
  • Todesfall


Schweizer Bürger/in
Als Schweizer Bürger/in müssen Sie das Ereignis melden und die nötigen Dokumente besorgen. Detaillierte Informationen zum Vorgehen finden Sie auf der Website des Zivilstands- und Bürgerrechtsdiensts des Kantons Bern.


Ausländische Staatsangehörigkeit
Bitte geben Sie bei der Fremdenkontrolle Ittigen eine in deutscher Sprache übersetzte Mitteilung ab. Wir werden das Ereignis dem Migrationsdienst weiterleiten und falls nötig einen neuen Ausweis bestellen.
 

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