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Kirschlorbeer-Verbot ab Herbst

23. April 2024
Ab dem 1. September 2024 dürfen Gärtnereien keinen Kirschlorbeer mehr verkaufen. Das hat der Bundesrat beschlossen.

Der Kirschlorbeer sieht zwar hübsch aus und seine Blüten ziehen viele Insekten an, gehört aber zu den Neophyten. Ab dem 1. September 2024 dürfen der Kirschlorbeer sowie weitere invasive Pflanzen (z.B. Schmetterlingsstrauch und Blauglockenbaum) weder verkauft, verschenkt noch importiert werden.

Pflanzen, die sich bereits in Gärten befinden, sind von dem Verbot nicht betroffen. Achten Sie jedoch darauf, dass sich Ihr Kirschlorbeer nicht weiterverbreitet: Schneiden Sie die Blüten ab, bevor Beeren entstehen. Unter «Dokumente» finden Sie ausserdem eine Praxishilfe.

Das Verbot des Bundesrats soll verhindern, dass sich diese gebietsfremden Pflanzen ausbreiten und die hiesige Fauna verdrängen. Neu sind zudem Importkontrollen durch den Zoll möglich, heisst es im Bericht des Bundesrats weiter. Abgesehen vom Zoll sind für den Vollzug der Verbote die Kantone zuständig.

Wollen Sie mehr über Neophyten und den Umgang mit ihnen erfahren? Hier finden Sie entsprechende Merkblätter sowie eine Praxishilfe.

Bilder von Kirschlorbeer-Büschen.

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